Prävention sexualisierter Gewalt Anlage 3 Schutzbestimmungen

Schutzbestimmungen für die ehren- und hauptamtlichen Tätigen im DHSRC e.V.:

Folgende Schutzvereinbarungen innerhalb des DHSRC sind für alle Mitarbeiter/innen (Verbandstrainer/innen, Honorartrainer/innen, sowie weitere Mitarbeiter/innen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen) eingeführt worden:

  1. Es gilt das Prinzip des offenen Trainings:
    Das Training findet offen für alle statt, Eltern können jederzeit zuschauen, Räume werden nicht abgeschlossen.
  2. Alle Jugendlichen werden gleichbehandelt.
    Bei Übernachtungen (Wettkampf oder Trainingslager) werden die Zimmer immer nach Möglichkeit geschlechterspezifisch getrennt.
  3. Keine Einzeltrainings ohne Kontrollmöglichkeit:
    Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder dass „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein(e) Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weite(r) Trainer/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. (Dies erschwert Übergriffe, da nicht auszuschließen ist, dass eine weitere Person unbemerkt hinzukommen könnte.)
  4. Keine Privatgeschenke an Kinder:
    Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer bzw. einer weiteren Trainerin abgesprochen sind. (Diese Regelung erschwert es eventuellen Täter/innen Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, um eine Aufdeckung zu verhindern.)
  5. Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen:
    Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot er Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. Trainingslagern. Der DHSRC stellt im Gegenzug ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten für die Kinder und Jugendlichen sicher.
  6. Kein gemeinsames Duschen bzw. Übernachten mit Kindern bzw. Jugendlichen:
    Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
  7. Keine Geheimnisse mit Kindern:
    Trainer/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein(e) Trainer/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
  8. Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen
    (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  9. Transparenz im Handeln – Rücksprachen mit Team:
    Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainerin bzw. einem weiteren Trainer abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
Name und Vorname des/der Mitarbeiters/Mitarbeiterin Unterschrift
Ort, Datum Unterschrift DHSRC e.V